Kulturgeographie.
193
Hamburg „ 0,8
Neu-Uork „ 0,6
Amsterdam 0,5
deutschland das eigentliche Land der Blonden ist. Nach 8. hin nehmen
sie ab, so sind in Lauenburg z. B. 45 °/o, im Reichsland 18 °/0 blond.
Die Brünetten sind in Süddeutschland am meisten vertreten und werden
nach N. hin knapper, z. B. in 'Schlettstadt waren 31 b. H. braun, in
Oldenburg nur 7.
In Österreich-Ungarn, in Belgien und in der Schweiz treten die Blonden
gegen die Brünetten zurück.
Die deutsche Sprache sprechen aus der ganzen Erde 90 Millionen
Menschen, davon sind 30 Mill. niederdeutsch, einschließlich Niederländer
und Vlamen.
Es leben im deutschen Gebiet 1900. 55,6 Mill. in der Union 10 Mill.
in Osterreich Unaarn 11,5 „ in Britisch N.-Am. 0,5 „
in der Schweiz,Belgien, den|1f)9 in Brasilien 0,5 „
Niederlanden, Luxemburg j ' " in Argentinien 0,06 „
in Rußland_2,0 in Amerika 11 Mill.
in Europa 79,3 Mill.
in den anderen Erdteilen 0,7 Mill.
Die 10 ersten deutschen Großstädte sind:
Berlin i. e. S. mit 2,0 Mill. Deutschen. München mit 0,5 Mill. Deutschen.
Wien „ 1,4 „ „ Dresden „ 0,5 „ „
Leipzig „ 0,5 „ „
Breslau „ 0,4 „ „
Chikago „ 0,4 „ „
2. Die Verfassung
Nach der Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 ist
es ein Bundesstaat, der aus 26 Einzelstaaten besteht. Zähle sie nach
S. 138 auf! Die Vormacht des Reiches ist das Königreich Preußen. Der
König von Preußen ist erblicher „Deutscher Kaiser". Er vertritt
das Reich nach außen hin, führt den Oberbefehl über die gesamte Land- und
Seemacht, ernennt die Reichsbeamten, beruft den Bundesrat und den Reichs-
tag, erläßt die Reichsgesetze, hat das Recht, Bündnisse und Verträge einzu-
gehen, im Namen des Reichs Krieg zu erklären (falls ein feindlicher Angriff
auf die Reichsgrenzen erfolgt) und Frieden zu schließen.
Die Reichsgesetze werden vom Bundesrat und Reichstage beraten
und festgestellt, vom Kaiser bestätigt und verkündet. Der Bundesrat
besteht aus den Bevollmächtigten der deutschen Staaten (Preußen 17,
Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3,
Mecklenbnrg-Schwerin und Braunschweig je 2 und die übrigen Staaten je
1 Stimme, in Summa 58). Das Präsidium führt der Reichskanzler
als oberster Reichsbeamter, der auch die Reichsregierung im Reichstage ver-
tritt. — Der Reichstag besteht aus 397 vom Volke gewählten Ab-
geordneten. Die Wahl ersolgt auf 5 Jahre. Wahlberechtigt ist jeder deutsche,
unbescholtene Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr erreicht hat. Aktive
Militärpersonen sind davon ausgeschlossen.
Der Reichsgesetzgebung und Reichsaufsicht unterstehen
das Kriegswesen zu Laude und zur See, die Reichsfinanzen, das gesamte
bürgerliche Recht, das Post- und Telegraphenwesen, die Reichsstenergesetz-
gebung, der Schutz des deutschen Handelsverkehrs, Bestimmungen über Ge-
Tromnau-Schlottmann, Schulerdkunde n. 13
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark]]
Extrahierte Ortsnamen: Hamburg Amsterdam Lauenburg Reichsland Süddeutschland Oldenburg Österreich-Ungarn Belgien Osterreich_Unaarn Schweiz Brasilien „
Niederlanden Luxemburg Argentinien Amerika Europa Berlin Wien Dresden Leipzig Breslau Chikago Bayern Sachsen Württemberg Baden Hessen Mecklenbnrg-Schwerin
194 Das Deutsche Reich.
Werbebetrieb, Versicherungswesen, Patentwesen, Presse, Auswanderung und
Kolonisation. Zur Vermittelung der Beziehungen nach außen hin dient dem
Kaiser mit dem Reichskanzler „das Auswärtige Amt". — Innerhalb
der Reichsverfassung ordnet jeder deutsche Einzelstaat seine Angelegenheiten
selbständig.
Die Verfassung des Königreichs Preußen stammt aus dem
Jahre 1850. Ihre wichtigsten Bestimmungen kehren in den Verfassungen der
meisten andern deutschen Monarchien wieder. Darnach besitzt der H errsch er
als persönliche Ehrenrechte Unverletzlichkeit der Person, Unverantwortlichkeit
für alle Regierungshandlungen und Anspruch aus eine Zivilliste (Jahres-
gehalt aus der Staatskasse). Er hat verfassungsmäßig das Recht der Ver-
kündigung und Ausführung der Gesetze, den Oberbefehl über das Heer, das
Besetzungsrecht der Beamtenstellen, das Recht der Einberufung, Entlassung
und Auslösung der Volksvertretung und endlich dak Begnadigungsrecht. Für
die Regierungshandlungen verantwortlich ist das Staats'ministerium,
das aus 10 Abteilungen besteht, an deren Spitze je ein Minister steht.
Die Volksvertretung in Preußen gliedert sich in zwei Kammern, das
Herrenhaus und das Abgeordnetenhaus (Landtag). Jenes besteht
aus den großjährigen königlichen Prinzen, aus Mitgliedern früher reichs-
unmittelbarer Fürsten- und Adelsfamilien, sowie aus solchen Mitgliedern,
die der König auf Lebenszeit beruft: im ganzen 340 Mitglieder. Das
Abgeordnetenhaus zählt 433 Abgeordnete, die das Volk auf 5 Jahre
wühlt. Kein Gesetz darf ohne Zustimmung der beiden Kammern erlassen,
aufgehoben oder verändert werden. Ferner werden von der Volksvertretung
die Staats-Einnahmen und -Ausgaben beraten und festgesetzt, Steuern und
Abgaben bewilligt, Bittgesuche entgegengenommen. Auch hat die Volks-
Vertretung das Recht, vom Staate Auskunft über wichtige Angelegenheiten
zu verlangen, die Regierung auf llbelstände im Staate aufmerksam zu machen
und um deren Abstellung zu ersuchen.
3. Wehrkraft.
Bei der Nachbarschaft mächtiger Staaten ist eine Sicheruug der Grenzen
des Deutschen Reiches nur möglich durch ein festes Zusammenfassen und
stetes Bereithalten der gesamten, einheitlich organisierten deutscheu Wehrkraft.
Jeder wehrfähige Deutsche ist auch wehrpflichtig. Bezüglich der Aus-
bilduug und Schulung des Heeres behauptet das Deutsche
Reich den ersten Rang unter allen Völkern der Erde. Das
deutsche Reichsheer umsaßt die preußische, sächsische, württembergische und
bayrische Armee und gliedert sich in 23 Armeekorps (Preußen 17, Bayern 3,
Württemberg 1 und Sachsen 2). Die Friedensstärke beträgt über V2 Mill.,
die Kriegsstärke über 21/?, Mill. Mann ohne Landsturm. Die Kaiserliche
Marine umfaßt an 170 Kriegsfahrzeuge und 140 Torpedoboote. Reichs-
kriegshäfen sind Kiel und Wilhelmshaven. An militärisch wichtigen
Punkten sind Festungen erbaut. Namentlich sind die offenen Grenzen im
O. und W. des Reichs durch je eiueu Gürtel starker Festungen geschützt.
Die deutsche Kriegsflotte
umfaßt die Linienschiffe, die bestimmt sind, die Seeschlacht zu entscheiden.
Die Kreuzer dienen in der Heimat als Aufklärungsschiffe; im Auslande
haben sie die deutschen Interessen, nötigenfalls mit Waffengewalt, zu vertreten.
Schifssliste 1907. Fertige Schiffe.
21 Linienschiffe 239 Tsd. t 25 geschützte Kreuzer 92 Tsd. t
8 Küstenpanzerschiffe 33 „ „ 60 gr. und 74 kl. Torpedoboote,
fi Panzerkreuzer 57 „ „
Außerdem ungeschützte Kreuzer, Schul-, Spezial- und Hasenschisfe.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T15: [Schiff Flotte Hafen England Jahr Insel Engländer Meer Küste Kriegsschiff], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch]]
Überblick. 55
Profil Deutschlands von den Alpen nach der Ostsee.
Demnach lassen sich im allgemeinen folgende natürliche Landesgebiete unterscheiden:
1. Das deutsche Alpenland und seine Vorländer.
2. Das südwestdeutsche Becken.
3. Die mitteldeutsche Gebirgsschwelle.
4. Das deutsche Tiefland.
Der Sprachgebrauch unterscheidet auch Süddeutschland und Norddeutsch-
land. Ersteres umsaßt die beiden erstgenannten, letzteres die beiden übrigen natür-
lichen Landesgebiete. Die Grenze zwischen beiden ist etwa die Mainlinie.
2. Die Ströme Deutschlands folgen in ihrer Entwicklung der südnörd-
lichen Abdachung des Landes. Nur der Donaustrom durcheilt in östlicher
Richtung das süddeutsche Hochlandsgebiet. Zum Gebiet der Nordsee gehören
der Rhein mit Neckar, Main und Mosel, die Weser und die Elbe
mit der Saale und der Havel.
Zur Ostsee fließen die Oder mit der Warthe und die Weichsel.
Von allen deutschen Strömen ist der Rhein der einzige, der sämtliche Höhen-
stufen von den Alpen bis zum deutschen Tieflande durchfließt. Weser und
Elbe haben sich ihren Weg durch das mitteldeutsche Gebirgslaud und das
deutsche Tiefland gebahnt, während Oder und Weichsel fast ausschließlich dem
Tieflande augehöreu. — Welcher von den deutschen Strömen gehört von der
Quelle bis zur Mündung deutschem Reichsgebiet au?
3. Deutschland ist sehr reich an Seen. Am zahlreichsten vertreten find
sie 1. in dem Gebiete der deutscheu Alpen mit dem Alpenvorlande und 2. im
N. an der Ostseeküste. Der größte der deutschen Seen ist der Bodensee.
4. Ostsee und Nordsee dringen in tiefen Busen in das deutsche Küsten-
land ein. Dadurch entstehen zahlreiche Inseln und Halbinselbildungen. An
der Ostseeküste finden sich größere und kleinere Strandseen, Hasse genannt.
Sie werden dnrch eine schmale Landzunge oder Nehrung vom Meer getrennt.
3. Die Staaten des Deutschen Reiches.
Das Deutsche Reich wurde am 18. Januar 1871 durch Köuig Wilhelm l.
von Preußen errichtet. Der jedesmalige König von Preußen ist Dentscher
Kaiser. Wie heißt der jetzige deutsche Kaiser? Er herrscht über das ganze
weite Reichsgebiet. Anßer ihm giebt es aber noch 21 deutsche Fürsten, von
denen jeder ein eigenes Land beherrscht, welches zum Reiche gehört. Drei
dieser Fürsten find Köuige, sechs Großherzöge, fünf Herzöge und sieben
Fürsten. Alle erkennen aber den Deutschen Kaiser als den Herrscher des
ganzen Reichsgebietes an. Insonderheit ist er der oberste Kriegsherr über
alle Truppen des Reichs. Anßer diesen monarchischen Staaten des
deutscheu Reichsgebietes giebt es noch drei Stadt-Republiken, die freien
TM Hauptwörter (50): [T18: [Gebirge Berg Teil Rhein Höhe Wald Fluß Alpen Seite Donau], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland]]
TM Hauptwörter (200): [T139: [Donau Rhein Main Tiefebene Teil Jura Alpen Tiefland Gebiet Fluß], T119: [Fluß See Kanal Strom Lauf Wasser Land Ufer Mündung Elbe], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß]]
Extrahierte Personennamen: Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Norddeutsch- Deutschlands Donaustrom Nordsee Rhein Main Rhein Deutschland Nordsee
188 Das Deutsche Reich.
ist das S t a a t s m i n i st e r i u m, welches aus 10 Abteilungen besteht,
rat deren Spitze je ein Minister steht.
Die V o l k s v e r t r e t n u g iu Preußen gliedert sich in zwei Kammern,
das H er renhaus und das Abgeordnetenhaus (Landtag). Ersteres
besteht aus deu großjährigen königlichen Prinzen, aus Mitgliedern früher
reichsunmittelbarer Fürsten- und Adelsfamilien, sowie aus solchen Mit-
gliedern, welche der König auf Lebenszeit beruft; im ganzen 340 Mitglieder.
Das Abgeordnetenhaus besteht aus 433 Abgeordneten, welche das
Volk ans 5 Jahre wählt Kein Gesetz darf ohne Zustimmung der beiden
Kammern erlassen, aufgehoben oder verändert werden Ferner werden von
der Volksvertretung die Staatseinnahmen und -Ausgaben beraten und fest-
gesetzt, Steuern und Abgaben bewilligt, Bittgesuche entgegengenommen.
Auch hat die Volksvertretung das Recht, vom Staat Auskunft über wichtige
Angelegenheiten zu verlangen, die Regierung ans Übelstände iin Staate ans-
merksam zu machen und um dereu Abstellung zu ersuchen.
3. Wehrkraft.
Bei der eigenartigen geographischen Lage des Deutschen Reichs ist
eine Sicherung der Grenzen nur allem möglich durch ein strammes Zu-
sammenfassen und stetes Bereithalten der gesamten, einheitlich organisierten
deutschen Wehrkraft. Jeder wehrfähige Deutsche ist auch wehrpflichtig.
B e z ü g l i ch d e r A u s b i l d u n g und Schulung des Heeres
behauptet das D e n t s ch e R e i ch den e r st e n R a n g unter
allen V ö l k e r u der Erde. Das deutsche Reichsheer nmfaßt
die preußische, sächsische, württembergische und bayerische Armee und
gliedert sich in 20 Armeekorps. (Preußen 16, Bayern 2, Württemberg
und Sachsen je 1.) Die Friedensstärke beträgt über 1k Mill., die Kriegs-
stärke über 2 '/3 Mill. Mann, ohne Landsturm. Die Kaiserliche
Marine umfaßt 90 Kriegsfahrzeuge und 63 Torpedoboote. Reichs-
kriegshäfen sind Kiel und Wilhelmshaven. An militärisch wichtigen Punk-
ten sind Festungen erbaut. Namentlich sind die offenen Grenzen im
0. und W. des Reichs durch je einen Gürtel starker Festungen geschützt.
Die Wehrkraftverhältnisse der europäischen Großmächte zeigt folgende
Ubersicht: (1890/91)
Friedensstärke Kriegsstärke Kriegsflotte
Rußland 797 Ovo Mann 2,4 Mill. M. 379 Kriegsfahrzeuge
Frankreich 573 000 „ 2,5 „ „ 432
Deutsches Reich 512 000 „ 2,4 „ „ 90
Österreich-Ungarn 346 000 „ 1,9 „ „ 129 „
Großbritannien 226 000 „ 0,8 „ „ 740
Italien 262 000 ,. 1,2 ., „ 252
4. Volksbildung.
Jnbezng auf g e i st i g e B i l d u n g nimmt das deutsche Reich unter
den europäischen Großstaaten den 1. Rang ein. In den letzten Jahren
fanden sich bei den.rekrnteneinftellnngen nur 0,5% Lente ohne Schul-
bildung. Für die Übermittelung allgemeiner Bildnng sorgen 53000 Volts-
schulen und zahlreiche mittlere und höhere Lehranstalten. Kein Land hat
eine so bedeutende Zahl vollständiger Universitäten aufzuweisen. Es
sind geographisch geordnet folgende 20: Königsberg, Greisswald, Rostock,
Kiel, — Breslau, Berlin, Halle, Leipzig, Jena, Göttingen, Marburg. Gießen,
Bonn, — Heidelberg. Straß bürg, Freiburg, Tübingen, Würzburg, Erlangen
und München. Dazukommen 9 technischehochschnleu (Berlin. Hannover,
Aachen, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Braun-
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe]]
TM Hauptwörter (200): [T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T199: [Universität Berlin Bibliothek Leipzig Schloß München Jahr Museum Schule Gymnasium], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe]]
Extrahierte Ortsnamen: Bayern Württemberg Sachsen Wilhelmshaven Frankreich Italien Königsberg Greisswald Rostock Kiel Breslau Berlin Leipzig Jena Göttingen Marburg Bonn Heidelberg Freiburg Würzburg Berlin Hannover Aachen Dresden Stuttgart Karlsruhe Darmstadt
Kulturstellung. 187
beru ist in dieser Hinsicht auch stets ein reicher Geber gewesen. Deutsche
Erfindungen haben viel zur Entwickelung der Wissenschaft beigetragen,
deutsche Dichter und Denker, Künstler und Forscher die Kultur der Länder
Europas zu verschiedenen Zeiten belebt. —
Mit der Wiedererrichtung des Deutschen Reichs 1871 hat
Deutschland eine derartige Machtstellung in Europa erlangt, daß es wieder
dasjenige Übergewicht geltend machen kann, das' ihm nach seiner geo-
graphischen Lage gebührt. Es ist die s ü h r e n d e M a ch t E u r o p a s
geworden, und sein starker Arm reicht weit über alle Meere, um in jedem
Winkel der Erde die deutscheu Interessen zu schützen und zu fördern.
2. Verfassung.
Nach der Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871
ist dasselbe ein Bundes st aat, der aus 26 Einzelstaaten besteht. (Zähle
dieselben nach S. 134 auf!) Die Vormacht des Reiches ist das König-
reich Prenßen. Der König von Preußen ist erblicher „Deutscher
Kaiser". Er vertritt das Reich nach außen hin, führt den Oberbefehl
über die gesamte Land- und Seemacht, ernennt die Reichsbeamten, beruft
den Bundesrat und den Reichstag, erläßt die Reichsgesetze, hat das Recht,
Bündnisse und Verträge einzugehen, im Namen des Reichs Krieg zu er-
klären (falls ein feindlicher Angriff auf die Reichsgrenzen erfolgt) und
Frieden zu schließen.
Die R e i ch s g e s e tz e werden vom Bundesrat und Reichstage be-
raten und festgestellt, vom Kaiser bestätigt und verkündet. Der Bundes-
rat besteht aus den Bevollmächtigten der deutschen Staaten (Preußen 17,
Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklen-
burg-Schwerin und Braunschweig je 2 und die übrigen Staaten je 1 Stimme,
in Summa 58.) Das Präsidium führt der Reichskanzler als oberster
Reichsbeamter, der auch die Reichsregierung im Reichstage vertritt. —
Der Reichstag besteht aus 397 vom Volke gewählten Abgeordneten.
Die Wahl erfolgt auf 5 Jahre. Wahlberechtigt ist jeder deutsche un-
bescholtene Staatsbürger, welcher das 25. Lebensjahr erreicht hat. Aktive
Militärpersonen sind davon ausgeschlossen.
Der R e i ch s g e s e tz g e b u n g und Reichsaussicht unterstehen
Militärwesen und Kriegsmarine, die Reichssinanzen, das gesamte bürger-
liche Recht, das Post- und Telegraphenwesen, die Reichssteuergesetzgebung,
der Schntz des deutschen Handelsverkehrs, Bestimmungen über Gewerbe-
betrieb, Versicherungswesen, Patentwesen, Presse, Auswanderung und
Kolonisation. Zur Vermittelung der Beziehungen nach außen hin dient
dem Kaiser und dem Reichskanzler „das auswärtige A m t—
Innerhalb der Reichsverfassung ordnet jeder deutsche Einzelstaat seine
Angelegenheiten selbständig. /
^Die Verfassung des Königreichs Preußen stammt aus
dem ^ahre 1850. Die wichtigsten Bestimmungen derselben kehren in den
Verladungen der meisten andern deutschen Monarchien wieder. Darnach
besitzt der Herrscher als persönliche Ehrenrechte Unverletzlichkeit der
Person, Unverantwortlichkeit für alle Regiernngshandluugeu und Anspruch
ni*L?ul? Eivilliste (Jahresgehalt ans der Staatskasse). Er hat versassnngs-
mäßig das Recht der Verkündigung und Ausführung der Gesetze, den Ober-
beseht über das Heer, das Besetzungsrecht der Beamtenstellen, das Recht
der Emberusung, Entlassung und Auslösung der Volksvertretung und end-
uch das Begnadigungsrecht. Für die Regierungshandlungen verantwortlich
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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Extrahierte Ortsnamen: Europas Deutschland Europa Bayern Sachsen Württemberg Baden Hessen Mecklen-
50
Im N. von ihr breitet sich bis zu den Kästen der Ostsee und Nordsee
das große Norddeutsche Tie flau d aus, das den ganzen N. Deutsch-
lands einnimmt. Es gliedert sich in ein ostdeutsches Tiefland, das
sich meist zur Ostsee abdacht, und in ein kleineres westdeutsches Tief-
land, das w. der Lüneburger Heide beginnt.
Demnach lassen sich folgende natürliche Landesgebiete uuterscheideu:
1. Das deutsche Alpenland und seine Borländer.
2. Das Südwestdeutsche Becken.
3. Die Mitteldeutsche Gebirgsschwelle.
4. Das Norddeutsche Tiefland.
Der Sprachgebrauch unterscheidet auch Süddeutschland und Nord-
deutsch land. Die Grenze zwischen beiden ist etwa die Mainlinie.
2. Die Ströme Deutschlands folgen in ihrer Entwicklung der säd-
nördlichen Abdachung des Landes. Nur die Douau durcheilt in östlicher
Richtung das süddeutsche Hochland. Nenne die 3 Nordsee-, die 2 Ostsee-
ströme!
3. Deutschland ist sehr reich an Seen. Am zahlreichsten vertreten sind
sie 1. in dem Gebiete der deutschen Alpen mit dem Alpenvorlands und 2.
im N. an der Ostseekäste. Der größte der deutschen Seen ist der Bodensee.
4* Ostsee und Nordsee dringen in tiefen Busen in das deutsche Kästen-
land ein. Dadurch entstehen zahlreiche Inseln und Halbinseln. An der
Ostseekäste finden sich größere und kleinere Strandseen, Hasse genannt. Sie
werden durch eiue schmale Landzunge oder Nehrung vom Meer getrennt.
3. vie Staaten des veutscken sseickes.
Das Deutsche Reich wurde am 18. Januar 1871 durch König Wilhelm I.
von Preußen errichtet. Der jedesmalige König von Preußen ist Deutscher
Kaiser. Wie heißt der jetzige deutsche Kaiser? Er herrscht über das ganze
weite Reichsgebiet. Außer ihm gibt es aber noch 21 deutsche Fürsten, von
denen jeder ein eigenes Land beherrscht, das zum Reiche gehört. Drei
Dieser Fürsten sind Könige, sechs Großherzöge, fünf Herzöge und sieben
Fürsten. Alle erkennen aber den Deutschen Kaiser als den Herrscher des
ganzen Reichsgebietes an. Jnsonderheitt ist er der oberste Kriegsherr über
alle Truppen des Reichs. Außer diesen monarchischen Staaten des
deutschen Reichsgebietes gibt es noch drei Stadt-Republiken, die freien
Reichsstädte Hamburg, Lübeck und Bremen. Endlich gehört zum Reiche
noch das Reichsland Elsaß-Lothringen. Es steht unmittelbar unter dem
Kaiser, der es von einem Statthalter verwalten läßt.
Diese 26 Staaten bilden zusammen das Deutsche Reich. Da sie zu
einem festen Bunde zusammengetreten sind und an ihrer Spitze einen
Monarchen als Kaiser haben, so nennt man das Deutsche Reich einen
Bundesstaat. Die Reichshauptstadt, in der der Kaiser residiert,
heißt Berlin.
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm_I.
Extrahierte Ortsnamen: Ostsee Nordsee Deutschlands Deutschland Nordsee Hamburg Bremen Reichsland_Elsaß-Lothringen Deutsche_Reich Berlin
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Extrahierte Personennamen: Goethe Karls Geistbecks_Typenbild
— 84 —
Breslau, Tübingen, Erlangen, Freiburg i. Br., Straßburg, Heidelberg,
Marburg, Greifswald, Göttingen, Jena. Königsberg, Gießen,' Kiel, Rostock
und Münster. Technische Hochschulen gibt es Ii: Aachen, Berlin, Braun-
schweig, Breslau, Danzig, Darmstadt, Dresden, Hannover, Karlsruhe,
München, Stuttgart. Außerdem gibt es noch landwirtschaftliche, Forst-,
Berg-, Kriegs-, Kunst- und Musik-Akademien und eine große Zahl technischer
Schulen aller Art, Gewerbeschulen, Bergbauschulen, Handelsschulen u. s. w.
Die Verfassung des Deutschen Reichs.
(Vom 16. April 1871.)
Das Deutsche Reich bildet einen Bundesstaat, der nach außen hin
die Gemeinsamkeit des Schutzes und der Vertretung, nach innen die Gleich-
Mäßigkeit der Gesetzgebung und Verwaltung auf den ihm zugewiesenen
Gebieten bezweckt. Die Kaiserwürde ist erblich mit der Krone'preußens
verknüpft.
Die Zuständigkeit des Reichs in Gesetzgebung und Verwaltung
erstreckt sich auf
1. die auswärtigen Angelegenheiten;
2. Militärwesen' und Kriegsmarine;
3. Reichsfinanzen nebst Ausgabe von Papiergeld;
4. bürgerliches Strafrecht und gerichtliches Verfahren;
5. Paßwesen und Fremden-Polizei;
6. Preß- und Vereinswesen;
7. Gesundheitswesen und Viehseuchen-Polizei;
8. Heimats-, Niederlassung^ und Armenwesen;
9. Handel und Gewerbe, Versicherung^ und Bankwesen, Maß-,
Gewichts- und Münzwesen, Erfindungspatente;
10. Eisenbahnwesen;
11. Post- und Telegraphenwesen.
Nur die auswärtigen, Marine-, Post- und Telegraphen-Angelegen-
heiten^) hat das Reich ganz in Anspruch genommen; in den übrigen üben
die Einzelstaaten ihre besondere Gesetzgebung aus, doch so, daß die Landes-
gesetze den Reichsgesetzen sich unterordnen.
Die gesetzgebende Gewalt liegt in den Händen des Bundesrates
und des Reichstages. Die nur vom Bundesrate oder vom Kaiser erlassenen
Vorschriften heißen Reichsverordnungen.
Im Bundesrate übt die Gesamtheit der Bundesstaaten die Reichs-
gewalt aus. Er besteht aus 58 Bevollmächtigten, die von den Fürsten der
Bundesstaaten ernannt werden; davon kommen auf Preußen 17, auf
Bayern 6, auf Sachsen und Württemberg je 4, auf Baden und Hessen je
3, auf Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2 und aus die übrigen
Staaten je einer. Vorsitz und Leitung führt der Reichskanzler; er
bildet die Spitze der gesamten Reichsverwaltung und wird vom Kaiser
ernannt.
Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen
des Reichs Krieg zu erklären, Frieden und Vertrüge zu schließen, Gesandte
zu beglaubigen und zu empfangen. Er beruft und schließt den Bundesrat
und den Reichstag und verkündigt die Reichsgesetze. Er bestimmt die
Einrichtung des Heeres und der Marine, führt den Oberbefehl über beide
und ernennt die Offiziere und Reichsbeamten.
Die Vertretung des Volkes bildet der Reichstag. Er besteht aus
397 Abgeordneten, die vom Volke durch allgemeine, direkte und geheime
Abstimmung auf 5 Jahre gewühlt werden. Wahlberechtigt und wählbar
1 Bayern und Württemberg haben eigene Verwaltung der Post und
Telegraphie.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T199: [Universität Berlin Bibliothek Leipzig Schloß München Jahr Museum Schule Gymnasium]]
Die deutschen Kolonien.
A. Notwendigkeit der Kolonien.
„Wir müssen kolonisieren, wir mögen wollen oder nicht" so
sagte in der Reichstagssitzung vom 27. November 1906 der ver-
antwortliche Leiter der Reichsgeschäste, der Reichskanzler Fürst
Bülow, in voller Übereinstimmung mit seinem kaiserlichen Herrn,
der das Wort geprägt hat von dem „Größeren Deutschland und
seinen Interessen". Wenn auch das deutsche Volk seit seinem
Eintritt in die Weltgeschichte ein kolonisierendes Volk gewesen ist,
so ist es doch erst in der neuesten Zeit in die Reihe der so-
genannten Kolonialmächte eingetreten und hat Kolonien erworben-
denn der Versuch der Welser, in Venezuela sesten Fuß zu fassen,
mißglückte, und der Besitz des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm
von Brandenburg an der Guinea- (Gold-) Küste wurde von seinem
zweiten Nachfolger, dem Könige Friedrich Wilhelm I., an die
Holländer verkauft. Erst nach der Errichtung des Deutschen Reichs
setzte das kräftige Bestreben ein, überseeische Gebiete unter die
Herrschaft des Reichs zu stellen.
Dazu nötigte 1. die außerordentliche Bevölkerungszunahme.
Von der Gründung des Reichs bis heute ist die Einwohnerzahl
um mehr als 50 °/0 gestiegen, von 40 auf 65 Millionen. Früher
hatten deutsche Männer schweren Herzens beobachtet, wie all-
jährlich viele, viele Tausende von Heimatmüden hinauszogen und
ihre Arbeitskraft, ihr Kapital, ihre geistige und sittliche Kultur
dem Vaterlande entzogen. Ein französischer Nationalökonom be-
rechnet die nationale und wirtschaftliche Einbuße, die Deutschland
im verflossenen Jahrhundert allein durch die Auswanderung nach
Nordamerika, ausschließlich des dort geborenen Nachwuchses, er-
litten hat, aus 8 Millionen Seelen und 8 Milliarden Jb.
Schon vor der Gründung des Reichs entstanden Kolonisations-
gesellschasten, deren Aufgabe es war, Mittel und Wege zu finden,
die Auswanderung für unser Vaterland nutzbar zu machen.
Bereits die Frankfurter Nationalversammlung des Jahres 1848
hatte die Erwerbung kolonialen Besitzes in dem von i£)r be-
arbeiteten Verfassungsentwurse berücksichtigt. Die wichtigste
Kolonialgesellschaft jener Zeit ist unstreitig der Hamburger
Kolonisationsverein von 1849, der die jetzt blühenden Kolonien
der südbrasilianischen Provinz Santa Catharina ins Leben rief
und der heute noch segensreich wirkt. Die übrigen haben sich
aufgelöst, zum Teil, nachdem sie ihre Tätigkeit kaum begonnen
hatten. Die nationale Uneinigkeit und Ohnmacht ließ nichts
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Extrahierte Personennamen: Fürst
Bülow Friedrich_Wilhelm
von_Brandenburg Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I.
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Venezuela Deutschland Nordamerika
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fein. Die Baumwolle wächst dort wild und wird auch fchou in
Pflanzungen gezogen. Hier besteht auch eine bedeutende Rindvieh-
und Pferdezucht. Das Vieh wird jetzt schon nach dem von der
Tsetsefliege heimgesuchten Sanga- und Ubangigebiet gebracht, um
das Fleischbedürfnis der dortigen Bevölkerung zu befriedigen.
Zwei Dampferlinien und ein Telegraphenkabel zwischen Duala
und dem britischen Nigeria vermitteln die Verbindung mit Europa.
Im Bau ist die Eisenbahn nach den Manengubabergen. Bewilligt
ist eine Bahn von Duala nach dem Innern von Südkamernn
(Edea, Widimenge). Die Fahrt Hamburg — Duala dauert über
Togo etwa 23 Tage.
Erwerbung, Verwaltung und Orte. Schon am Anfang der
zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts unterhielten Hamburger
und Bremer Kaufleute einen lebhaften Handel mit Westasrika.
Im Jahre 1868 begründete die Firma Woermann in Hamburg
eine Faktorei am Kamerunflusse, und im Jahre 1884 übernahm
die deutsche Regierung die Schutzherrschaft über die von den
Kaufleuten durch Vertrag mit den Negerhäuptlingen erworbenen
Gebiete. Im Juli desselben Jahres hißte vi'. Nachtigal als
deutscher Reichs-Kommissar in Kamerun die deutsche Flagge,
nachdem er kurz zuvor dieselbe feierliche Handlung in Togo voll-
zogen hatte.
Die Verwaltung wird von einem kaiserlichen Gouverneur
geführt, dem ein Beirat von drei Mitgliedern dortiger Handels-
Häuser zur Seite steht. Sitz des kaiserlichen Gouverneurs ist
Buea. Bezirkshauptort für den S ist Kribi bei Groß-Batanga;
für Adamaua Garua mit einer deutschen Schule; für Deutsch-
Bornu Dikoa, zugleich der Hauptmarktplatz.
Togö.^
87 200 qkm groß, 1 Mill. Bewohner; 337 Deutsche.
Lage und Grenzen. Togo liegt am mittleren Teile der Küste
von Oberguinea und erstreckt sich als schmaler Streifen zwischen
englischem Gebiet im W (Reich der Aschanti) und französischem
Gebiet im O (Dahome) bis zum 11.°, also ungefähr so weit
nach N wie Kamerun. Die Küstenstrecke ist kurz; sie mißt reichlich
50 km, ist also nicht länger als die Strecke von der Elb- bis zur
Eidermündung, oder vom Waldenbnrger Bergland bis zur Oder,
während im Hinterland die mittlere Breite etwa der Entfernung
zwischen Elbe und Oder in Brandenburg und Sachsen gleich-
kommt. So hat Togo eine Größe gleich Bayern mit der Hälfte
von Württemberg. Togo ist zwar unsere kleinste, aber am
dichtesten besiedelte Kolonie.
Bodengestalt. Die Küstenstrecke ist eine sandige Nehrung^
die mit Bnschdickicht und Kokospalmen besetzt oder auch ganz
* Hinter der See. Der Name bezeichnete erst den Ort und die Land-
schast im So des Gebiets; nach der deutschen Besitzergreifung wurde er
auf die ganze Kolonie übertragen. * Dr. Wünsche, Kolonialbilder Nr. 4.
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