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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Teil 2 = Oberstufe - S. 193

1908 - Halle a. S. : Schroedel
Kulturgeographie. 193 Hamburg „ 0,8 Neu-Uork „ 0,6 Amsterdam 0,5 deutschland das eigentliche Land der Blonden ist. Nach 8. hin nehmen sie ab, so sind in Lauenburg z. B. 45 °/o, im Reichsland 18 °/0 blond. Die Brünetten sind in Süddeutschland am meisten vertreten und werden nach N. hin knapper, z. B. in 'Schlettstadt waren 31 b. H. braun, in Oldenburg nur 7. In Österreich-Ungarn, in Belgien und in der Schweiz treten die Blonden gegen die Brünetten zurück. Die deutsche Sprache sprechen aus der ganzen Erde 90 Millionen Menschen, davon sind 30 Mill. niederdeutsch, einschließlich Niederländer und Vlamen. Es leben im deutschen Gebiet 1900. 55,6 Mill. in der Union 10 Mill. in Osterreich Unaarn 11,5 „ in Britisch N.-Am. 0,5 „ in der Schweiz,Belgien, den|1f)9 in Brasilien 0,5 „ Niederlanden, Luxemburg j ' " in Argentinien 0,06 „ in Rußland_2,0 in Amerika 11 Mill. in Europa 79,3 Mill. in den anderen Erdteilen 0,7 Mill. Die 10 ersten deutschen Großstädte sind: Berlin i. e. S. mit 2,0 Mill. Deutschen. München mit 0,5 Mill. Deutschen. Wien „ 1,4 „ „ Dresden „ 0,5 „ „ Leipzig „ 0,5 „ „ Breslau „ 0,4 „ „ Chikago „ 0,4 „ „ 2. Die Verfassung Nach der Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 ist es ein Bundesstaat, der aus 26 Einzelstaaten besteht. Zähle sie nach S. 138 auf! Die Vormacht des Reiches ist das Königreich Preußen. Der König von Preußen ist erblicher „Deutscher Kaiser". Er vertritt das Reich nach außen hin, führt den Oberbefehl über die gesamte Land- und Seemacht, ernennt die Reichsbeamten, beruft den Bundesrat und den Reichs- tag, erläßt die Reichsgesetze, hat das Recht, Bündnisse und Verträge einzu- gehen, im Namen des Reichs Krieg zu erklären (falls ein feindlicher Angriff auf die Reichsgrenzen erfolgt) und Frieden zu schließen. Die Reichsgesetze werden vom Bundesrat und Reichstage beraten und festgestellt, vom Kaiser bestätigt und verkündet. Der Bundesrat besteht aus den Bevollmächtigten der deutschen Staaten (Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenbnrg-Schwerin und Braunschweig je 2 und die übrigen Staaten je 1 Stimme, in Summa 58). Das Präsidium führt der Reichskanzler als oberster Reichsbeamter, der auch die Reichsregierung im Reichstage ver- tritt. — Der Reichstag besteht aus 397 vom Volke gewählten Ab- geordneten. Die Wahl ersolgt auf 5 Jahre. Wahlberechtigt ist jeder deutsche, unbescholtene Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr erreicht hat. Aktive Militärpersonen sind davon ausgeschlossen. Der Reichsgesetzgebung und Reichsaufsicht unterstehen das Kriegswesen zu Laude und zur See, die Reichsfinanzen, das gesamte bürgerliche Recht, das Post- und Telegraphenwesen, die Reichsstenergesetz- gebung, der Schutz des deutschen Handelsverkehrs, Bestimmungen über Ge- Tromnau-Schlottmann, Schulerdkunde n. 13

2. Teil 2 = Oberstufe - S. 194

1908 - Halle a. S. : Schroedel
194 Das Deutsche Reich. Werbebetrieb, Versicherungswesen, Patentwesen, Presse, Auswanderung und Kolonisation. Zur Vermittelung der Beziehungen nach außen hin dient dem Kaiser mit dem Reichskanzler „das Auswärtige Amt". — Innerhalb der Reichsverfassung ordnet jeder deutsche Einzelstaat seine Angelegenheiten selbständig. Die Verfassung des Königreichs Preußen stammt aus dem Jahre 1850. Ihre wichtigsten Bestimmungen kehren in den Verfassungen der meisten andern deutschen Monarchien wieder. Darnach besitzt der H errsch er als persönliche Ehrenrechte Unverletzlichkeit der Person, Unverantwortlichkeit für alle Regierungshandlungen und Anspruch aus eine Zivilliste (Jahres- gehalt aus der Staatskasse). Er hat verfassungsmäßig das Recht der Ver- kündigung und Ausführung der Gesetze, den Oberbefehl über das Heer, das Besetzungsrecht der Beamtenstellen, das Recht der Einberufung, Entlassung und Auslösung der Volksvertretung und endlich dak Begnadigungsrecht. Für die Regierungshandlungen verantwortlich ist das Staats'ministerium, das aus 10 Abteilungen besteht, an deren Spitze je ein Minister steht. Die Volksvertretung in Preußen gliedert sich in zwei Kammern, das Herrenhaus und das Abgeordnetenhaus (Landtag). Jenes besteht aus den großjährigen königlichen Prinzen, aus Mitgliedern früher reichs- unmittelbarer Fürsten- und Adelsfamilien, sowie aus solchen Mitgliedern, die der König auf Lebenszeit beruft: im ganzen 340 Mitglieder. Das Abgeordnetenhaus zählt 433 Abgeordnete, die das Volk auf 5 Jahre wühlt. Kein Gesetz darf ohne Zustimmung der beiden Kammern erlassen, aufgehoben oder verändert werden. Ferner werden von der Volksvertretung die Staats-Einnahmen und -Ausgaben beraten und festgesetzt, Steuern und Abgaben bewilligt, Bittgesuche entgegengenommen. Auch hat die Volks- Vertretung das Recht, vom Staate Auskunft über wichtige Angelegenheiten zu verlangen, die Regierung auf llbelstände im Staate aufmerksam zu machen und um deren Abstellung zu ersuchen. 3. Wehrkraft. Bei der Nachbarschaft mächtiger Staaten ist eine Sicheruug der Grenzen des Deutschen Reiches nur möglich durch ein festes Zusammenfassen und stetes Bereithalten der gesamten, einheitlich organisierten deutscheu Wehrkraft. Jeder wehrfähige Deutsche ist auch wehrpflichtig. Bezüglich der Aus- bilduug und Schulung des Heeres behauptet das Deutsche Reich den ersten Rang unter allen Völkern der Erde. Das deutsche Reichsheer umsaßt die preußische, sächsische, württembergische und bayrische Armee und gliedert sich in 23 Armeekorps (Preußen 17, Bayern 3, Württemberg 1 und Sachsen 2). Die Friedensstärke beträgt über V2 Mill., die Kriegsstärke über 21/?, Mill. Mann ohne Landsturm. Die Kaiserliche Marine umfaßt an 170 Kriegsfahrzeuge und 140 Torpedoboote. Reichs- kriegshäfen sind Kiel und Wilhelmshaven. An militärisch wichtigen Punkten sind Festungen erbaut. Namentlich sind die offenen Grenzen im O. und W. des Reichs durch je eiueu Gürtel starker Festungen geschützt. Die deutsche Kriegsflotte umfaßt die Linienschiffe, die bestimmt sind, die Seeschlacht zu entscheiden. Die Kreuzer dienen in der Heimat als Aufklärungsschiffe; im Auslande haben sie die deutschen Interessen, nötigenfalls mit Waffengewalt, zu vertreten. Schifssliste 1907. Fertige Schiffe. 21 Linienschiffe 239 Tsd. t 25 geschützte Kreuzer 92 Tsd. t 8 Küstenpanzerschiffe 33 „ „ 60 gr. und 74 kl. Torpedoboote, fi Panzerkreuzer 57 „ „ Außerdem ungeschützte Kreuzer, Schul-, Spezial- und Hasenschisfe.

3. Teil 1 = Grundstufe B - S. 55

1895 - Halle a. d. S. : Schroedel
Überblick. 55 Profil Deutschlands von den Alpen nach der Ostsee. Demnach lassen sich im allgemeinen folgende natürliche Landesgebiete unterscheiden: 1. Das deutsche Alpenland und seine Vorländer. 2. Das südwestdeutsche Becken. 3. Die mitteldeutsche Gebirgsschwelle. 4. Das deutsche Tiefland. Der Sprachgebrauch unterscheidet auch Süddeutschland und Norddeutsch- land. Ersteres umsaßt die beiden erstgenannten, letzteres die beiden übrigen natür- lichen Landesgebiete. Die Grenze zwischen beiden ist etwa die Mainlinie. 2. Die Ströme Deutschlands folgen in ihrer Entwicklung der südnörd- lichen Abdachung des Landes. Nur der Donaustrom durcheilt in östlicher Richtung das süddeutsche Hochlandsgebiet. Zum Gebiet der Nordsee gehören der Rhein mit Neckar, Main und Mosel, die Weser und die Elbe mit der Saale und der Havel. Zur Ostsee fließen die Oder mit der Warthe und die Weichsel. Von allen deutschen Strömen ist der Rhein der einzige, der sämtliche Höhen- stufen von den Alpen bis zum deutschen Tieflande durchfließt. Weser und Elbe haben sich ihren Weg durch das mitteldeutsche Gebirgslaud und das deutsche Tiefland gebahnt, während Oder und Weichsel fast ausschließlich dem Tieflande augehöreu. — Welcher von den deutschen Strömen gehört von der Quelle bis zur Mündung deutschem Reichsgebiet au? 3. Deutschland ist sehr reich an Seen. Am zahlreichsten vertreten find sie 1. in dem Gebiete der deutscheu Alpen mit dem Alpenvorlande und 2. im N. an der Ostseeküste. Der größte der deutschen Seen ist der Bodensee. 4. Ostsee und Nordsee dringen in tiefen Busen in das deutsche Küsten- land ein. Dadurch entstehen zahlreiche Inseln und Halbinselbildungen. An der Ostseeküste finden sich größere und kleinere Strandseen, Hasse genannt. Sie werden dnrch eine schmale Landzunge oder Nehrung vom Meer getrennt. 3. Die Staaten des Deutschen Reiches. Das Deutsche Reich wurde am 18. Januar 1871 durch Köuig Wilhelm l. von Preußen errichtet. Der jedesmalige König von Preußen ist Dentscher Kaiser. Wie heißt der jetzige deutsche Kaiser? Er herrscht über das ganze weite Reichsgebiet. Anßer ihm giebt es aber noch 21 deutsche Fürsten, von denen jeder ein eigenes Land beherrscht, welches zum Reiche gehört. Drei dieser Fürsten find Köuige, sechs Großherzöge, fünf Herzöge und sieben Fürsten. Alle erkennen aber den Deutschen Kaiser als den Herrscher des ganzen Reichsgebietes an. Insonderheit ist er der oberste Kriegsherr über alle Truppen des Reichs. Anßer diesen monarchischen Staaten des deutscheu Reichsgebietes giebt es noch drei Stadt-Republiken, die freien

4. Teil 2 = Mittel- und Oberstufe - S. 188

1892 - Halle (Saale) : Schroedel
188 Das Deutsche Reich. ist das S t a a t s m i n i st e r i u m, welches aus 10 Abteilungen besteht, rat deren Spitze je ein Minister steht. Die V o l k s v e r t r e t n u g iu Preußen gliedert sich in zwei Kammern, das H er renhaus und das Abgeordnetenhaus (Landtag). Ersteres besteht aus deu großjährigen königlichen Prinzen, aus Mitgliedern früher reichsunmittelbarer Fürsten- und Adelsfamilien, sowie aus solchen Mit- gliedern, welche der König auf Lebenszeit beruft; im ganzen 340 Mitglieder. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 433 Abgeordneten, welche das Volk ans 5 Jahre wählt Kein Gesetz darf ohne Zustimmung der beiden Kammern erlassen, aufgehoben oder verändert werden Ferner werden von der Volksvertretung die Staatseinnahmen und -Ausgaben beraten und fest- gesetzt, Steuern und Abgaben bewilligt, Bittgesuche entgegengenommen. Auch hat die Volksvertretung das Recht, vom Staat Auskunft über wichtige Angelegenheiten zu verlangen, die Regierung ans Übelstände iin Staate ans- merksam zu machen und um dereu Abstellung zu ersuchen. 3. Wehrkraft. Bei der eigenartigen geographischen Lage des Deutschen Reichs ist eine Sicherung der Grenzen nur allem möglich durch ein strammes Zu- sammenfassen und stetes Bereithalten der gesamten, einheitlich organisierten deutschen Wehrkraft. Jeder wehrfähige Deutsche ist auch wehrpflichtig. B e z ü g l i ch d e r A u s b i l d u n g und Schulung des Heeres behauptet das D e n t s ch e R e i ch den e r st e n R a n g unter allen V ö l k e r u der Erde. Das deutsche Reichsheer nmfaßt die preußische, sächsische, württembergische und bayerische Armee und gliedert sich in 20 Armeekorps. (Preußen 16, Bayern 2, Württemberg und Sachsen je 1.) Die Friedensstärke beträgt über 1k Mill., die Kriegs- stärke über 2 '/3 Mill. Mann, ohne Landsturm. Die Kaiserliche Marine umfaßt 90 Kriegsfahrzeuge und 63 Torpedoboote. Reichs- kriegshäfen sind Kiel und Wilhelmshaven. An militärisch wichtigen Punk- ten sind Festungen erbaut. Namentlich sind die offenen Grenzen im 0. und W. des Reichs durch je einen Gürtel starker Festungen geschützt. Die Wehrkraftverhältnisse der europäischen Großmächte zeigt folgende Ubersicht: (1890/91) Friedensstärke Kriegsstärke Kriegsflotte Rußland 797 Ovo Mann 2,4 Mill. M. 379 Kriegsfahrzeuge Frankreich 573 000 „ 2,5 „ „ 432 Deutsches Reich 512 000 „ 2,4 „ „ 90 Österreich-Ungarn 346 000 „ 1,9 „ „ 129 „ Großbritannien 226 000 „ 0,8 „ „ 740 Italien 262 000 ,. 1,2 ., „ 252 4. Volksbildung. Jnbezng auf g e i st i g e B i l d u n g nimmt das deutsche Reich unter den europäischen Großstaaten den 1. Rang ein. In den letzten Jahren fanden sich bei den.rekrnteneinftellnngen nur 0,5% Lente ohne Schul- bildung. Für die Übermittelung allgemeiner Bildnng sorgen 53000 Volts- schulen und zahlreiche mittlere und höhere Lehranstalten. Kein Land hat eine so bedeutende Zahl vollständiger Universitäten aufzuweisen. Es sind geographisch geordnet folgende 20: Königsberg, Greisswald, Rostock, Kiel, — Breslau, Berlin, Halle, Leipzig, Jena, Göttingen, Marburg. Gießen, Bonn, — Heidelberg. Straß bürg, Freiburg, Tübingen, Würzburg, Erlangen und München. Dazukommen 9 technischehochschnleu (Berlin. Hannover, Aachen, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Braun-

5. Teil 2 = Mittel- und Oberstufe - S. 187

1892 - Halle (Saale) : Schroedel
Kulturstellung. 187 beru ist in dieser Hinsicht auch stets ein reicher Geber gewesen. Deutsche Erfindungen haben viel zur Entwickelung der Wissenschaft beigetragen, deutsche Dichter und Denker, Künstler und Forscher die Kultur der Länder Europas zu verschiedenen Zeiten belebt. — Mit der Wiedererrichtung des Deutschen Reichs 1871 hat Deutschland eine derartige Machtstellung in Europa erlangt, daß es wieder dasjenige Übergewicht geltend machen kann, das' ihm nach seiner geo- graphischen Lage gebührt. Es ist die s ü h r e n d e M a ch t E u r o p a s geworden, und sein starker Arm reicht weit über alle Meere, um in jedem Winkel der Erde die deutscheu Interessen zu schützen und zu fördern. 2. Verfassung. Nach der Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 ist dasselbe ein Bundes st aat, der aus 26 Einzelstaaten besteht. (Zähle dieselben nach S. 134 auf!) Die Vormacht des Reiches ist das König- reich Prenßen. Der König von Preußen ist erblicher „Deutscher Kaiser". Er vertritt das Reich nach außen hin, führt den Oberbefehl über die gesamte Land- und Seemacht, ernennt die Reichsbeamten, beruft den Bundesrat und den Reichstag, erläßt die Reichsgesetze, hat das Recht, Bündnisse und Verträge einzugehen, im Namen des Reichs Krieg zu er- klären (falls ein feindlicher Angriff auf die Reichsgrenzen erfolgt) und Frieden zu schließen. Die R e i ch s g e s e tz e werden vom Bundesrat und Reichstage be- raten und festgestellt, vom Kaiser bestätigt und verkündet. Der Bundes- rat besteht aus den Bevollmächtigten der deutschen Staaten (Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklen- burg-Schwerin und Braunschweig je 2 und die übrigen Staaten je 1 Stimme, in Summa 58.) Das Präsidium führt der Reichskanzler als oberster Reichsbeamter, der auch die Reichsregierung im Reichstage vertritt. — Der Reichstag besteht aus 397 vom Volke gewählten Abgeordneten. Die Wahl erfolgt auf 5 Jahre. Wahlberechtigt ist jeder deutsche un- bescholtene Staatsbürger, welcher das 25. Lebensjahr erreicht hat. Aktive Militärpersonen sind davon ausgeschlossen. Der R e i ch s g e s e tz g e b u n g und Reichsaussicht unterstehen Militärwesen und Kriegsmarine, die Reichssinanzen, das gesamte bürger- liche Recht, das Post- und Telegraphenwesen, die Reichssteuergesetzgebung, der Schntz des deutschen Handelsverkehrs, Bestimmungen über Gewerbe- betrieb, Versicherungswesen, Patentwesen, Presse, Auswanderung und Kolonisation. Zur Vermittelung der Beziehungen nach außen hin dient dem Kaiser und dem Reichskanzler „das auswärtige A m t— Innerhalb der Reichsverfassung ordnet jeder deutsche Einzelstaat seine Angelegenheiten selbständig. / ^Die Verfassung des Königreichs Preußen stammt aus dem ^ahre 1850. Die wichtigsten Bestimmungen derselben kehren in den Verladungen der meisten andern deutschen Monarchien wieder. Darnach besitzt der Herrscher als persönliche Ehrenrechte Unverletzlichkeit der Person, Unverantwortlichkeit für alle Regiernngshandluugeu und Anspruch ni*L?ul? Eivilliste (Jahresgehalt ans der Staatskasse). Er hat versassnngs- mäßig das Recht der Verkündigung und Ausführung der Gesetze, den Ober- beseht über das Heer, das Besetzungsrecht der Beamtenstellen, das Recht der Emberusung, Entlassung und Auslösung der Volksvertretung und end- uch das Begnadigungsrecht. Für die Regierungshandlungen verantwortlich

6. Teil 1 = Grundstufe B - S. 50

1905 - Halle a.S. : Schroedel
50 Im N. von ihr breitet sich bis zu den Kästen der Ostsee und Nordsee das große Norddeutsche Tie flau d aus, das den ganzen N. Deutsch- lands einnimmt. Es gliedert sich in ein ostdeutsches Tiefland, das sich meist zur Ostsee abdacht, und in ein kleineres westdeutsches Tief- land, das w. der Lüneburger Heide beginnt. Demnach lassen sich folgende natürliche Landesgebiete uuterscheideu: 1. Das deutsche Alpenland und seine Borländer. 2. Das Südwestdeutsche Becken. 3. Die Mitteldeutsche Gebirgsschwelle. 4. Das Norddeutsche Tiefland. Der Sprachgebrauch unterscheidet auch Süddeutschland und Nord- deutsch land. Die Grenze zwischen beiden ist etwa die Mainlinie. 2. Die Ströme Deutschlands folgen in ihrer Entwicklung der säd- nördlichen Abdachung des Landes. Nur die Douau durcheilt in östlicher Richtung das süddeutsche Hochland. Nenne die 3 Nordsee-, die 2 Ostsee- ströme! 3. Deutschland ist sehr reich an Seen. Am zahlreichsten vertreten sind sie 1. in dem Gebiete der deutschen Alpen mit dem Alpenvorlands und 2. im N. an der Ostseekäste. Der größte der deutschen Seen ist der Bodensee. 4* Ostsee und Nordsee dringen in tiefen Busen in das deutsche Kästen- land ein. Dadurch entstehen zahlreiche Inseln und Halbinseln. An der Ostseekäste finden sich größere und kleinere Strandseen, Hasse genannt. Sie werden durch eiue schmale Landzunge oder Nehrung vom Meer getrennt. 3. vie Staaten des veutscken sseickes. Das Deutsche Reich wurde am 18. Januar 1871 durch König Wilhelm I. von Preußen errichtet. Der jedesmalige König von Preußen ist Deutscher Kaiser. Wie heißt der jetzige deutsche Kaiser? Er herrscht über das ganze weite Reichsgebiet. Außer ihm gibt es aber noch 21 deutsche Fürsten, von denen jeder ein eigenes Land beherrscht, das zum Reiche gehört. Drei Dieser Fürsten sind Könige, sechs Großherzöge, fünf Herzöge und sieben Fürsten. Alle erkennen aber den Deutschen Kaiser als den Herrscher des ganzen Reichsgebietes an. Jnsonderheitt ist er der oberste Kriegsherr über alle Truppen des Reichs. Außer diesen monarchischen Staaten des deutschen Reichsgebietes gibt es noch drei Stadt-Republiken, die freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck und Bremen. Endlich gehört zum Reiche noch das Reichsland Elsaß-Lothringen. Es steht unmittelbar unter dem Kaiser, der es von einem Statthalter verwalten läßt. Diese 26 Staaten bilden zusammen das Deutsche Reich. Da sie zu einem festen Bunde zusammengetreten sind und an ihrer Spitze einen Monarchen als Kaiser haben, so nennt man das Deutsche Reich einen Bundesstaat. Die Reichshauptstadt, in der der Kaiser residiert, heißt Berlin.

7. Für Präparandenanstalten - S. 26

1913 - Halle a.S. : Schroedel
— 26 — Die Ebene des unteren Mains und deren w-e Fortsetzung Zu beiden Seiten des Rheinstromes ist ein flachhügeliges, un- gemein fruchtbares Land. An den Abhängen des Taunus und des Rheingaugebirges kocht die wie an den schrägen Wänden eines Treibhauses wirkende Sonne den goldigen Wein. Bekannte Weinorte des Rheingaus sind Rüdesheim, Geisenheim u. a. An den Usern des Mains liegen eine Reihe gewerbtätiger und Handel treibender Städte. Höchst o mit seinen Farbwerken, Frankfurt a. M. Lh (414), die ehemalige freie Reichsstadt, mit feinen geschichtlichen Erinnerungen (Kaiserkrönung, Goethe, Friedensschluß am 10. Mai 1871), Öffenbach © und Hanau O mit ihren Industrien in feinen Lederwaren, Gold- und Silber- sachen. Frankfurt, jetzt zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörig, breitet sich in einer fruchtbaren Ebene mit seinen Vororten auf beiden Ufern des mehrfach überbrückten Maines aus. Früh war es ein Vereinigungspunkt der Straßen von Nord- und Süddeutschland. Zwar haben die Messen ^ Frankfurts an Bedeutung verloren; dafür ist die Stadt in Bank- und Börsengeschäften zum Weltmarkt geworden. Durch die goldene Bulle Karls Iv. wurde Frankfurt Wahlort; später war die Stadt auch Krönungs- ort des deutschen Reichsoberhauptes und nach Auflösung des deutschen Reichs Sitz des Bundestages, des deutschen Reichsparlamerus und des Reichsverwesers. Im alten, jetzt erneuerten Rathaus, dein Römer, ist der Kaisersaal mit den lebensgroßen Bildern aller Kaiser und das Wahlzimmer. Die einschließenden Gebirge. Die Randgebirge der Tiefebene lassen einen auffallenden Parallelismus erkennen. Wie „zwei Zwillingsbrüder" ziehen zu beiden Seiten des s-en Abschnittes der Rheinebene Schwarzwald und Wasgau von Ssw nach Nno. Beide Züge sind im S am höchsten und breitesten und senken und verschmälern sich gleichmäßig nach N; beide fallen mit Steilrand zur Tiefebene ab, während sie sich nach außen mit ausgedehnten Hochflächen all- mählich abdachend Der Schwarzwald erstreckt sich vom Rheine zwischen Walds- Hut und Basel bis zur Senke von Pforzheims Die höchste Erhebung, der Feldberg, steigt fast bis 1500 m empor. _ Der Schwarzwald ^ führt seinen Namen nach den düsteren Tannenwaldungen, welche seine Abhänge bedecken und zahlreiche dunkle, von Sagen umwobene Bergseen einschließen. Der reiche Waldbestand hat in Verbindung mit den das Gebirge quer durch- setzenden, zur großen Wasserstraße des Rheins eilenden Flüssen einen sehr bedeutenden Holzhandel hervorgerufen; auch das Kohlen des Holzes und das Teerschwelen verschaffen den Bewohnern Be- schäftigung und Unterhalt, und Schwarzwälder Holzschnitzarbeiten, Ähren und Musikwerke sind durch ganz Deutschland und darüber hinaus bekannt. 1 Den Handelsmarkt verband man gern mit einem Kirchenfest, an dem Messe gelesen wurde. * Dieser Parallelismus erklärt sich aus ihrer Ent- stehung. Beide Gebirge bildeten einst ein Gebirgsmassiv, dessen mittlerer Teil zu dem „Graben" einsank. * Pfortenstadt. 4 Geistbecks Typenbild: Der Schwarzwald.

8. Für Präparandenanstalten - S. 84

1913 - Halle a.S. : Schroedel
— 84 — Breslau, Tübingen, Erlangen, Freiburg i. Br., Straßburg, Heidelberg, Marburg, Greifswald, Göttingen, Jena. Königsberg, Gießen,' Kiel, Rostock und Münster. Technische Hochschulen gibt es Ii: Aachen, Berlin, Braun- schweig, Breslau, Danzig, Darmstadt, Dresden, Hannover, Karlsruhe, München, Stuttgart. Außerdem gibt es noch landwirtschaftliche, Forst-, Berg-, Kriegs-, Kunst- und Musik-Akademien und eine große Zahl technischer Schulen aller Art, Gewerbeschulen, Bergbauschulen, Handelsschulen u. s. w. Die Verfassung des Deutschen Reichs. (Vom 16. April 1871.) Das Deutsche Reich bildet einen Bundesstaat, der nach außen hin die Gemeinsamkeit des Schutzes und der Vertretung, nach innen die Gleich- Mäßigkeit der Gesetzgebung und Verwaltung auf den ihm zugewiesenen Gebieten bezweckt. Die Kaiserwürde ist erblich mit der Krone'preußens verknüpft. Die Zuständigkeit des Reichs in Gesetzgebung und Verwaltung erstreckt sich auf 1. die auswärtigen Angelegenheiten; 2. Militärwesen' und Kriegsmarine; 3. Reichsfinanzen nebst Ausgabe von Papiergeld; 4. bürgerliches Strafrecht und gerichtliches Verfahren; 5. Paßwesen und Fremden-Polizei; 6. Preß- und Vereinswesen; 7. Gesundheitswesen und Viehseuchen-Polizei; 8. Heimats-, Niederlassung^ und Armenwesen; 9. Handel und Gewerbe, Versicherung^ und Bankwesen, Maß-, Gewichts- und Münzwesen, Erfindungspatente; 10. Eisenbahnwesen; 11. Post- und Telegraphenwesen. Nur die auswärtigen, Marine-, Post- und Telegraphen-Angelegen- heiten^) hat das Reich ganz in Anspruch genommen; in den übrigen üben die Einzelstaaten ihre besondere Gesetzgebung aus, doch so, daß die Landes- gesetze den Reichsgesetzen sich unterordnen. Die gesetzgebende Gewalt liegt in den Händen des Bundesrates und des Reichstages. Die nur vom Bundesrate oder vom Kaiser erlassenen Vorschriften heißen Reichsverordnungen. Im Bundesrate übt die Gesamtheit der Bundesstaaten die Reichs- gewalt aus. Er besteht aus 58 Bevollmächtigten, die von den Fürsten der Bundesstaaten ernannt werden; davon kommen auf Preußen 17, auf Bayern 6, auf Sachsen und Württemberg je 4, auf Baden und Hessen je 3, auf Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2 und aus die übrigen Staaten je einer. Vorsitz und Leitung führt der Reichskanzler; er bildet die Spitze der gesamten Reichsverwaltung und wird vom Kaiser ernannt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären, Frieden und Vertrüge zu schließen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Er beruft und schließt den Bundesrat und den Reichstag und verkündigt die Reichsgesetze. Er bestimmt die Einrichtung des Heeres und der Marine, führt den Oberbefehl über beide und ernennt die Offiziere und Reichsbeamten. Die Vertretung des Volkes bildet der Reichstag. Er besteht aus 397 Abgeordneten, die vom Volke durch allgemeine, direkte und geheime Abstimmung auf 5 Jahre gewühlt werden. Wahlberechtigt und wählbar 1 Bayern und Württemberg haben eigene Verwaltung der Post und Telegraphie.

9. Für Präparandenanstalten - S. 228

1913 - Halle a.S. : Schroedel
Die deutschen Kolonien. A. Notwendigkeit der Kolonien. „Wir müssen kolonisieren, wir mögen wollen oder nicht" so sagte in der Reichstagssitzung vom 27. November 1906 der ver- antwortliche Leiter der Reichsgeschäste, der Reichskanzler Fürst Bülow, in voller Übereinstimmung mit seinem kaiserlichen Herrn, der das Wort geprägt hat von dem „Größeren Deutschland und seinen Interessen". Wenn auch das deutsche Volk seit seinem Eintritt in die Weltgeschichte ein kolonisierendes Volk gewesen ist, so ist es doch erst in der neuesten Zeit in die Reihe der so- genannten Kolonialmächte eingetreten und hat Kolonien erworben- denn der Versuch der Welser, in Venezuela sesten Fuß zu fassen, mißglückte, und der Besitz des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg an der Guinea- (Gold-) Küste wurde von seinem zweiten Nachfolger, dem Könige Friedrich Wilhelm I., an die Holländer verkauft. Erst nach der Errichtung des Deutschen Reichs setzte das kräftige Bestreben ein, überseeische Gebiete unter die Herrschaft des Reichs zu stellen. Dazu nötigte 1. die außerordentliche Bevölkerungszunahme. Von der Gründung des Reichs bis heute ist die Einwohnerzahl um mehr als 50 °/0 gestiegen, von 40 auf 65 Millionen. Früher hatten deutsche Männer schweren Herzens beobachtet, wie all- jährlich viele, viele Tausende von Heimatmüden hinauszogen und ihre Arbeitskraft, ihr Kapital, ihre geistige und sittliche Kultur dem Vaterlande entzogen. Ein französischer Nationalökonom be- rechnet die nationale und wirtschaftliche Einbuße, die Deutschland im verflossenen Jahrhundert allein durch die Auswanderung nach Nordamerika, ausschließlich des dort geborenen Nachwuchses, er- litten hat, aus 8 Millionen Seelen und 8 Milliarden Jb. Schon vor der Gründung des Reichs entstanden Kolonisations- gesellschasten, deren Aufgabe es war, Mittel und Wege zu finden, die Auswanderung für unser Vaterland nutzbar zu machen. Bereits die Frankfurter Nationalversammlung des Jahres 1848 hatte die Erwerbung kolonialen Besitzes in dem von i£)r be- arbeiteten Verfassungsentwurse berücksichtigt. Die wichtigste Kolonialgesellschaft jener Zeit ist unstreitig der Hamburger Kolonisationsverein von 1849, der die jetzt blühenden Kolonien der südbrasilianischen Provinz Santa Catharina ins Leben rief und der heute noch segensreich wirkt. Die übrigen haben sich aufgelöst, zum Teil, nachdem sie ihre Tätigkeit kaum begonnen hatten. Die nationale Uneinigkeit und Ohnmacht ließ nichts

10. Für Präparandenanstalten - S. 234

1913 - Halle a.S. : Schroedel
— 234 — fein. Die Baumwolle wächst dort wild und wird auch fchou in Pflanzungen gezogen. Hier besteht auch eine bedeutende Rindvieh- und Pferdezucht. Das Vieh wird jetzt schon nach dem von der Tsetsefliege heimgesuchten Sanga- und Ubangigebiet gebracht, um das Fleischbedürfnis der dortigen Bevölkerung zu befriedigen. Zwei Dampferlinien und ein Telegraphenkabel zwischen Duala und dem britischen Nigeria vermitteln die Verbindung mit Europa. Im Bau ist die Eisenbahn nach den Manengubabergen. Bewilligt ist eine Bahn von Duala nach dem Innern von Südkamernn (Edea, Widimenge). Die Fahrt Hamburg — Duala dauert über Togo etwa 23 Tage. Erwerbung, Verwaltung und Orte. Schon am Anfang der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts unterhielten Hamburger und Bremer Kaufleute einen lebhaften Handel mit Westasrika. Im Jahre 1868 begründete die Firma Woermann in Hamburg eine Faktorei am Kamerunflusse, und im Jahre 1884 übernahm die deutsche Regierung die Schutzherrschaft über die von den Kaufleuten durch Vertrag mit den Negerhäuptlingen erworbenen Gebiete. Im Juli desselben Jahres hißte vi'. Nachtigal als deutscher Reichs-Kommissar in Kamerun die deutsche Flagge, nachdem er kurz zuvor dieselbe feierliche Handlung in Togo voll- zogen hatte. Die Verwaltung wird von einem kaiserlichen Gouverneur geführt, dem ein Beirat von drei Mitgliedern dortiger Handels- Häuser zur Seite steht. Sitz des kaiserlichen Gouverneurs ist Buea. Bezirkshauptort für den S ist Kribi bei Groß-Batanga; für Adamaua Garua mit einer deutschen Schule; für Deutsch- Bornu Dikoa, zugleich der Hauptmarktplatz. Togö.^ 87 200 qkm groß, 1 Mill. Bewohner; 337 Deutsche. Lage und Grenzen. Togo liegt am mittleren Teile der Küste von Oberguinea und erstreckt sich als schmaler Streifen zwischen englischem Gebiet im W (Reich der Aschanti) und französischem Gebiet im O (Dahome) bis zum 11.°, also ungefähr so weit nach N wie Kamerun. Die Küstenstrecke ist kurz; sie mißt reichlich 50 km, ist also nicht länger als die Strecke von der Elb- bis zur Eidermündung, oder vom Waldenbnrger Bergland bis zur Oder, während im Hinterland die mittlere Breite etwa der Entfernung zwischen Elbe und Oder in Brandenburg und Sachsen gleich- kommt. So hat Togo eine Größe gleich Bayern mit der Hälfte von Württemberg. Togo ist zwar unsere kleinste, aber am dichtesten besiedelte Kolonie. Bodengestalt. Die Küstenstrecke ist eine sandige Nehrung^ die mit Bnschdickicht und Kokospalmen besetzt oder auch ganz * Hinter der See. Der Name bezeichnete erst den Ort und die Land- schast im So des Gebiets; nach der deutschen Besitzergreifung wurde er auf die ganze Kolonie übertragen. * Dr. Wünsche, Kolonialbilder Nr. 4.
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